Familienrecht & Anerkennung
Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht
Familienrecht sowie Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Familienrechtliche Angelegenheiten können eine gemeinsame Beurteilung persönlicher Beziehungen, der Situation von Kindern, vermögensrechtlicher Folgen und der Wirkung ausländischer Entscheidungen erfordern. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Zustellung, ausländische Entscheidungen und Urkunden sowie türkische Personenstandsregister von besonderer Bedeutung.
Leistungsumfang
Einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren
Sorgerecht, Umgang und kindbezogene einstweilige Maßnahmen
Vorläufiger Unterhalt, Kindes- und Ehegattenunterhalt
Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche
Auseinandersetzung des ehelichen Güterstands und Beteiligungsansprüche
Abstammungs-, Vaterschafts- und Personenstandsverfahren
Familienwohnung sowie Schutz- und Präventionsmaßnahmen
Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung ausländischer Scheidungs- und Familienentscheidungen
Eintragung ausländischer Entscheidungen in türkische Personenstandsregister
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Je nach Art der ausländischen Entscheidung kann für ihre Wirkung in der Türkei eine behördliche Eintragung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein. Rechtskraft, ordnungsgemäße Zustellung, Apostille oder sonstige Beglaubigung, Übersetzung und Entscheidungsinhalt werden geprüft. Die Anerkennung betrifft die Rechtskraftwirkung; die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die Durchsetzung vollstreckbarer Inhalte in der Türkei.
In familienrechtlichen Mandaten werden das Kindeswohl, der Schutz persönlicher Daten und eine Kommunikation, die den Konflikt nicht zusätzlich verschärft, besonders berücksichtigt.
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