Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung
Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht
Unternehmensgründung und gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Die Gründung oder laufende Betreuung einer Gesellschaft in der Türkei erfordert die abgestimmte Planung von Handelsregister-, Steuer-, Notariats-, Bank-, Zeichnungs- und gegebenenfalls Genehmigungs- sowie Auslandsdokumentenverfahren.
Die Kanzlei unterstützt in- und ausländische natürliche und juristische Personen bei Gesellschaftsgründungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Türkei. Steuerberatung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Anlageberatung werden, soweit erforderlich, gesondert durch die jeweils befugten Berufsträger erbracht.
Gründungsphase
Rechtliche Beurteilung der geeigneten Gesellschaftsform anhand von Tätigkeit, Beteiligung und Geschäftsführung
Dokumente, Apostille, Übersetzung und vorläufige Steuernummer für ausländische Gesellschafter
Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags
Koordination von MERSİS-, Handelsregister- und Notariatsverfahren
Vertretungs- und Zeichnungsregelungen sowie interne Richtlinien
Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Unterlagen für Bankkonto und Kapitalvorgänge
Vorprüfung tätigkeitsbezogener Genehmigungen, Lizenzen oder Registrierungen
Laufende gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Gesellschafter-, Hauptversammlungs-, Verwaltungsrats- und Geschäftsführerbeschlüsse
Änderung von Geschäftsführern, Verwaltungsratsmitgliedern und Vertretungsberechtigten
Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung und Satzungsänderung
Änderung von Sitz, Unternehmensgegenstand oder Vertretungsbefugnis
Rechtliche Begleitung von Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Liquidation
Rechtliche Kontrolle von Beschlüssen, Gesellschaftsbüchern und Unternehmensunterlagen
Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Organmitgliedern
Ausländische Unterlagen
Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Zeichnungs- und Vertretungsnachweise sowie Gesellschaftsbeschlüsse aus dem Ausland können je nach Herkunft Apostille, Legalisation, beglaubigte Übersetzung und notarielle Bestätigung erfordern. Das erforderliche Format wird vor Einreichung mit der Praxis der zuständigen Stelle abgeglichen.
Zeitplan und Dokumentenliste hängen von der Stellung der Gesellschafter, der Gesellschaftsform, dem Unternehmensgegenstand, ausländischen Unterlagen und der Praxis des zuständigen Handelsregisters ab.
Türkiye Bağlantılı Hukuki İşlemlerinizi Danışın
İlk değerlendirme ve dosya incelemesi için büromuzla iletişime geçebilirsiniz.