Forderungseinzug & Zwangsvollstreckung
Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht
Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz
Für die Durchsetzung einer Forderung in der Türkei sind Rechtsgrund, Beweismittel, Fälligkeit, Verjährung, Anschrift und Vermögen des Schuldners sowie die Verwertbarkeit ausländischer Entscheidungen oder Unterlagen gemeinsam zu prüfen.
Die Kanzlei begleitet Privatpersonen und Unternehmen von außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen über Gerichts- und Vollstreckungsverfahren bis zu Pfändung, Verwertung und Einziehung.
Leistungsumfang
Prüfung von Verträgen, Rechnungen, Bestellungen, Liefernachweisen, Korrespondenz und Kontounterlagen
Zahlungsaufforderungen und anwaltliche Schreiben an den Schuldner
Vollstreckungsverfahren mit oder ohne Titel sowie aus Wechseln und Schecks
Klagen gegen Einwendungen, Beseitigung von Einwendungen und Zahlungsklagen
Arrest und andere einstweilige Sicherungsmaßnahmen
Ermittlung von Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeugen, Arbeitsentgelt, Gesellschaftsanteilen und Drittforderungen
Pfändung, Verwahrung, Wertermittlung und Verwertung
Beschwerden und Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen
Forderungsdurchsetzung nach Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- oder Schiedssprüche
Rechtliche Begleitung von Ratenzahlungs- und Vergleichsverhandlungen
Ausländische Gläubiger
Bei Mandaten aus dem Ausland werden Beweisführung nach türkischem Recht, Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Unterlagen, Sicherheitsleistung, Zuständigkeit, Zustellung und Währung vorab geprüft. Bestand und Einbringlichkeit einer Forderung sind getrennt zu beurteilen; vorhandenes Vermögen und vorrangige Pfändungen können den Erfolg der Einziehung wesentlich beeinflussen.
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