BERATUNG & DESK

Rechtliche Ersteinschätzung
Erstgespräche und Dokumentenprüfungen können ohne Reise in die Türkei koordiniert werden.

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Hukuk Bürosu

Erbrecht und Nachlassabwicklung

Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht

Erbrecht Und Nachlassabwicklung In Der Türkei

Die Ermittlung des in der Türkei befindlichen Nachlasses, die Feststellung der Erben, die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, steuerliche und grundbuchliche Verfahrensschritte sowie Streitigkeiten zwischen Erben umfassen häufig mehrere miteinander verbundene rechtliche und administrative Verfahren.

Die Kanzlei begleitet erbrechtliche Angelegenheiten nach türkischem Recht für in der Türkei oder im Ausland lebende Erben. Je nach Mandatsumfang erfolgen Tätigkeiten vor Gerichten, Notariaten, Personenstandsbehörden, Finanzämtern, Kommunen, Grundbuchämtern, Banken und weiteren Stellen.

Leistungsumfang

Beantragung, Berichtigung oder Aufhebung eines türkischen Erbnachweises

Prüfung ausländischer Erbnachweise und Personenstandsurkunden

Eröffnung, Auslegung und Umsetzung von Testamenten

Anfechtung oder Herabsetzung testamentarischer Verfügungen, Erbschaftsklagen und Ausgleichungsansprüche

Ausschlagung der Erbschaft und damit verbundene Verfahren

Nachlassermittlung sowie Prüfung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Bankkonten, Anlagevermögen, Schließfächer, Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte

Umschreibung geerbter Immobilien auf die Erben

Rechtliche Begleitung und Dokumentenkoordination bei erbschaftsteuerlichen Verfahren

Bestellung eines Nachlassvertreters und Verwaltung der Erbengemeinschaft

Aufhebung der Gemeinschaft und Verwertung geerbter Immobilien

Erben mit Wohnsitz im Ausland

Eine persönliche Reise in die Türkei ist nicht in jedem Fall erforderlich. Mit einer inhaltlich geeigneten Vollmacht können zahlreiche Vorgänge durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Ausstellungsort, Apostille oder konsularische Beglaubigung, Übersetzung und Versand der Originale richten sich nach dem Einzelfall.

Ausländische Sterbe-, Heirats-, Scheidungs-, Geburts-, Namensänderungs- oder Erbnachweise können je nach Dokument eine Beglaubigung, Apostille, Übersetzung, Eintragung in das türkische Personenstandsregister oder ein Anerkennungsverfahren erfordern.

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