Häufige Fragen (FAQ)
Fragen und Antworten zum türkischen Recht und zur Vertretung
Fragen und Antworten
Viele Gerichts-, Vollstreckungs-, Nachlass-, Grundbuch-, Bank- und Gesellschaftsvorgänge können mit einer geeigneten Vollmacht und den erforderlichen Unterlagen aus dem Ausland bearbeitet werden. Für Vernehmungen, Verhandlungen, Unterschriften, medizinische Untersuchungen oder bestimmte Behördenanträge kann jedoch persönliches Erscheinen erforderlich sein. Dies wird nach Prüfung des Falls mitgeteilt.
2. Wo soll ich die Vollmacht errichten?
Die Vollmacht kann bei einem türkischen Konsulat oder vor einem zuständigen Notar im Aufenthaltsstaat errichtet werden. Bei einem ausländischen Notar können Apostille oder konsularische Legalisation sowie Übersetzungs- und Notariatsvorgänge in der Türkei erforderlich sein. Vor der Errichtung sollte ein fallbezogener Text mit Anleitung eingeholt werden.
3. Benötigt jedes Dokument eine Apostille?
Nein. Dies hängt von Dokumentenart, Ausstellungsstaat, internationalen Übereinkommen und der empfangenden türkischen Stelle ab. Manche Dokumente können unmittelbar im Konsulat errichtet werden, andere benötigen eine Apostille oder ein anderes Legalisationsverfahren.
4. Können deutschsprachige Unterlagen unmittelbar verwendet werden?
Türkische Behörden verlangen grundsätzlich türkische Unterlagen oder eine ordnungsgemäße türkische Übersetzung. Ob eine beglaubigte Übersetzung mit notarieller Bestätigung oder ein Konsulatsverfahren erforderlich ist, richtet sich nach Vorgang und Behörde.
5. Bedeutet das Erstgespräch, dass das Mandat angenommen wurde?
Nein. Nach Prüfung von Interessenkollision, Mandatsumfang, Vergütung und Unterlagen bestätigt die Kanzlei die Annahme schriftlich. Ohne schriftliche Annahme darf nicht von einer Fristenüberwachung oder Tätigkeit ausgegangen werden.
6. Wie wird die Anwaltsvergütung festgelegt?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit, Verfahrensstufen, Zeitaufwand, Dokumenten- und Sprachkoordination, Dringlichkeit und amtlichen Vorgängen. Möglich sind Pauschal-, Stufen- oder Stundenvergütung oder, soweit zulässig, eine wertabhängige Vergütung. Die endgültige Methode wird schriftlich vereinbart.
7. Sind Gerichts- und sonstige Kosten in der Vergütung enthalten?
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Gerichtsgebühren, Kostenvorschüsse, Notariat, Apostille, Übersetzung, Versand, Sachverständige, Ortstermin, Reise, Grundbuch, Steuern, Bank und sonstige Drittkosten nicht in der Anwaltsvergütung enthalten.
8. Wie lange dauert ein Verfahren?
Die Dauer hängt unter anderem von Auslastung der Gerichte oder Behörden, Zustellung, Zahl der Beteiligten, Gutachten oder Ortstermin, Beschaffung ausländischer Unterlagen und Rechtsmitteln ab. Mögliche Stufen können nach Prüfung erläutert werden; ein verbindlicher Endtermin kann nicht zugesagt werden.
9. Kann der Ausgang eines Verfahrens garantiert werden?
Nein. Rechtliche Risiken und Möglichkeiten werden anhand der vorhandenen Informationen und Unterlagen beurteilt. Gerichte, Behörden, Gegenparteien und Beweisaufnahme liegen außerhalb der Kontrolle der Kanzlei.
Die Rechtsberatung nach türkischem Recht erfolgt durch türkische Rechtsanwälte. Deutsch- und englischsprachige Kommunikationsunterstützung kann für Gespräche, Informationsübermittlung und Dokumentenkoordination bereitgestellt werden. Unterstützende Personen erteilen keine eigenständige Rechtsberatung.
11. Bieten Sie laufende rechtliche Betreuung für Unternehmen an?
Ja. Je nach Bedarf kann innerhalb eines vereinbarten Zeitraums oder Stundenbudgets ein schriftlicher Umfang für Verträge, Gesellschaftsbeschlüsse, Arbeitsrecht, Forderungen, Mahnungen und laufende Rechtsfragen festgelegt werden. Gerichtsverfahren und größere Projekte werden gesondert vereinbart.
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