Arbeitsrecht
Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht
Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnisse umfassen Vertrag, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Beendigung und sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Für die Beurteilung eines Konflikts sind die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses, Lohnabrechnungen und Bankbelege, Korrespondenz, betriebliche Praxis und gesetzliche Fristen maßgeblich.
Die Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vertritt sie in der obligatorischen Mediation, in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.
Für Arbeitnehmer
Prüfung des Arbeitsvertrags und der tatsächlichen Arbeitsbedingungen
Vergütung, Überstunden, Wochenruhe, Feiertagsarbeit, Jahresurlaub und weitere Arbeitnehmeransprüche
Abfindungs- und Kündigungsentschädigung nach türkischem Recht
Außerordentliche Kündigung und Vorbereitung der Kündigungserklärung
Unwirksame Kündigung, Wiedereinstellung und Folgen der Nichtbeschäftigung
Mobbing, Gleichbehandlung und Diskriminierung
Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Meldungen und Beschäftigungszeiten
Für Arbeitgeber
Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und betriebliche Unterlagen
Rechtliche Gestaltung von Disziplinar-, Anhörungs-, Leistungs- und Kündigungsprozessen
Prüfung von Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung und Nebenleistungen
Verteidigung gegen Zahlungs- und Wiedereinstellungsansprüche
Mediation und Vergleichsverhandlungen
Rechtliche und dokumentarische Begleitung nach Arbeitsunfällen
Ausländische Unternehmen und Beschäftigte
Bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die Personal in der Türkei beschäftigen, sind türkisches Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Arbeitserlaubnis und betriebliche Praxis gemeinsam zu berücksichtigen. Vorgaben einer ausländischen Muttergesellschaft gelten nicht automatisch in der Türkei; lokale Verträge und Prozesse müssen mit türkischem Recht vereinbar sein.
Da für arbeitsrechtliche Ansprüche Verjährungsfristen, eine obligatorische Mediation und teilweise kurze, vom Kündigungsdatum abhängige Fristen gelten, sollten Unterlagen zeitnah geprüft werden.
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