BERATUNG & DESK

Rechtliche Ersteinschätzung
Erstgespräche und Dokumentenprüfungen können ohne Reise in die Türkei koordiniert werden.

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Hukuk Bürosu

Über die Kanzlei

Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht

Anwaltskanzlei

Die Anwaltskanzlei Hukuk Bürosu ist eine von den Rechtsanwälten Sertaç İnce und Altan Berat Sarıkan geführte türkische Anwaltskanzlei mit Sitz in Istanbul. Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen aus der Türkei und dem Ausland in Angelegenheiten des türkischen Rechts.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören Erbrecht und Nachlassabwicklung, Immobilien- und Grundbuchrecht, Aufhebung von Gemeinschaften, Familienrecht, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen, Strafrecht, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung, Arbeitsrecht, Gesellschaftsgründungen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge und handelsrechtliche Streitigkeiten.

Rechtliche Bearbeitung und Praktische Umsetzung In Der Türkei

Grenzüberschreitende Angelegenheiten bestehen häufig nicht nur aus einem einzelnen Gerichts- oder Behördenverfahren. Die Erstellung einer Vollmacht, Apostille und Übersetzung, die Beschaffung von Nachlass- oder Gesellschaftsunterlagen, steuerliche und kommunale Vorgänge, Grundbuch- und Bankanträge sowie Verfahren vor Vollstreckungsbehörden, Notariaten und Gerichten können miteinander verbunden sein.

Neben der rechtlichen Prüfung plant die Kanzlei die erforderlichen Verfahrensschritte, begleitet deren Umsetzung und informiert die Mandantschaft über den Fortgang. Soweit erforderlich, werden Vorgänge mit Dolmetschern, beeidigten Übersetzern, Notaren, Steuerberatern, Sachverständigen oder anderen befugten Berufsträgern entsprechend dem konkreten Bedarf koordiniert.

Für Wen Wir Tätig Sind

Im Ausland lebende Personen mit Nachlass, Immobilien, Bankguthaben oder sonstigem Vermögen in der Türkei.

Personen, die eine ausländische gerichtliche Entscheidung in der Türkei anerkennen oder vollstrecken lassen möchten.

Privatpersonen mit Gerichts-, Vollstreckungs-, Behörden- oder Vertragsangelegenheiten in der Türkei.

Ausländische Unternehmen, die in der Türkei eine Gesellschaft gründen, geschäftlich tätig sind oder Forderungen durchsetzen möchten.

Personen, die in einem strafrechtlichen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren Verteidigung oder Vertretung benötigen.

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