Erbrecht und Nachlassabwicklung
Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht
Erbrecht Und Nachlassabwicklung In Der Türkei
Die Ermittlung des in der Türkei befindlichen Nachlasses, die Feststellung der Erben, die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, steuerliche und grundbuchliche Verfahrensschritte sowie Streitigkeiten zwischen Erben umfassen häufig mehrere miteinander verbundene rechtliche und administrative Verfahren.
Die Kanzlei begleitet erbrechtliche Angelegenheiten nach türkischem Recht für in der Türkei oder im Ausland lebende Erben. Je nach Mandatsumfang erfolgen Tätigkeiten vor Gerichten, Notariaten, Personenstandsbehörden, Finanzämtern, Kommunen, Grundbuchämtern, Banken und weiteren Stellen.
Leistungsumfang
Beantragung, Berichtigung oder Aufhebung eines türkischen Erbnachweises
Prüfung ausländischer Erbnachweise und Personenstandsurkunden
Eröffnung, Auslegung und Umsetzung von Testamenten
Anfechtung oder Herabsetzung testamentarischer Verfügungen, Erbschaftsklagen und Ausgleichungsansprüche
Ausschlagung der Erbschaft und damit verbundene Verfahren
Nachlassermittlung sowie Prüfung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Bankkonten, Anlagevermögen, Schließfächer, Fahrzeuge und sonstige Vermögenswerte
Umschreibung geerbter Immobilien auf die Erben
Rechtliche Begleitung und Dokumentenkoordination bei erbschaftsteuerlichen Verfahren
Bestellung eines Nachlassvertreters und Verwaltung der Erbengemeinschaft
Aufhebung der Gemeinschaft und Verwertung geerbter Immobilien
Erben mit Wohnsitz im Ausland
Eine persönliche Reise in die Türkei ist nicht in jedem Fall erforderlich. Mit einer inhaltlich geeigneten Vollmacht können zahlreiche Vorgänge durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden. Ausstellungsort, Apostille oder konsularische Beglaubigung, Übersetzung und Versand der Originale richten sich nach dem Einzelfall.
Ausländische Sterbe-, Heirats-, Scheidungs-, Geburts-, Namensänderungs- oder Erbnachweise können je nach Dokument eine Beglaubigung, Apostille, Übersetzung, Eintragung in das türkische Personenstandsregister oder ein Anerkennungsverfahren erfordern.
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