BERATUNG & DESK

Rechtliche Ersteinschätzung
Erstgespräche und Dokumentenprüfungen können ohne Reise in die Türkei koordiniert werden.

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Hukuk Bürosu

Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung

Rechtsberatung und Vertretung im türkischen Recht

Unternehmensgründung und gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Die Gründung oder laufende Betreuung einer Gesellschaft in der Türkei erfordert die abgestimmte Planung von Handelsregister-, Steuer-, Notariats-, Bank-, Zeichnungs- und gegebenenfalls Genehmigungs- sowie Auslandsdokumentenverfahren.

Die Kanzlei unterstützt in- und ausländische natürliche und juristische Personen bei Gesellschaftsgründungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Türkei. Steuerberatung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Anlageberatung werden, soweit erforderlich, gesondert durch die jeweils befugten Berufsträger erbracht.

Gründungsphase

Rechtliche Beurteilung der geeigneten Gesellschaftsform anhand von Tätigkeit, Beteiligung und Geschäftsführung

Dokumente, Apostille, Übersetzung und vorläufige Steuernummer für ausländische Gesellschafter

Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags

Koordination von MERSİS-, Handelsregister- und Notariatsverfahren

Vertretungs- und Zeichnungsregelungen sowie interne Richtlinien

Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Unterlagen für Bankkonto und Kapitalvorgänge

Vorprüfung tätigkeitsbezogener Genehmigungen, Lizenzen oder Registrierungen

Laufende gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Gesellschafter-, Hauptversammlungs-, Verwaltungsrats- und Geschäftsführerbeschlüsse

Änderung von Geschäftsführern, Verwaltungsratsmitgliedern und Vertretungsberechtigten

Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung und Satzungsänderung

Änderung von Sitz, Unternehmensgegenstand oder Vertretungsbefugnis

Rechtliche Begleitung von Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Liquidation

Rechtliche Kontrolle von Beschlüssen, Gesellschaftsbüchern und Unternehmensunterlagen

Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Organmitgliedern

Ausländische Unterlagen

Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Zeichnungs- und Vertretungsnachweise sowie Gesellschaftsbeschlüsse aus dem Ausland können je nach Herkunft Apostille, Legalisation, beglaubigte Übersetzung und notarielle Bestätigung erfordern. Das erforderliche Format wird vor Einreichung mit der Praxis der zuständigen Stelle abgeglichen.

Zeitplan und Dokumentenliste hängen von der Stellung der Gesellschafter, der Gesellschaftsform, dem Unternehmensgegenstand, ausländischen Unterlagen und der Praxis des zuständigen Handelsregisters ab.

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