Verfahrenskoordination Aus Dem Ausland
Vollmachten, Nachlassabwicklung und Gerichtsverfahren in der Türkei
Rechtliche Verfahren in der Türkei aus dem Ausland steuern
Viele Angelegenheiten mit Türkei-Bezug können aus dem Ausland bearbeitet werden, wenn eine inhaltlich geeignete Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ob eine persönliche Teilnahme an einer Verhandlung, Vernehmung, Unterzeichnung, medizinischen Untersuchung oder behördlichen Antragstellung erforderlich ist, wird im Einzelfall geprüft.
Vollmacht
Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht für jede Handlung aus. Erb-, Immobilien-, Bank-, Gesellschafts-, Scheidungs-, Anerkennungs-, Verkaufs-, Vergleichs- oder Verzichtshandlungen können besondere Ermächtigungen erfordern. Die Vollmacht sollte daher anhand eines mandatsbezogenen Textes und nicht aufgrund eines allgemeinen Internetmusters errichtet werden.
Apostille, Beglaubigung und Übersetzung
Ausstellungsstaat, Dokumentenart und empfangende türkische Behörde bestimmen, ob Apostille, konsularische Legalisation, beglaubigte Übersetzung oder notarielle Bestätigung benötigt werden. Eine elektronische oder einfache Kopie ist für amtliche Vorgänge nicht immer ausreichend.
Deutsch- und englischsprachige Kommunikation
Deutsch- und englischsprachige Kommunikationsunterstützung kann für Terminabstimmung, Informationsübermittlung, Dokumentenlisten und Gesprächsdolmetschen bereitgestellt werden. Rechtliche Beurteilung, Entgegennahme von Weisungen und Vertretung erfolgen durch türkische Rechtsanwälte. Die unterstützenden Personen erbringen keine eigenständige Rechtsberatung.
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